Umzug Vienna
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Umzug Vienna arbeitet auf Basis von „Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)“ neuester Fassung. Umzugsgüter werden gemäß „Beförderungsbedingungen für den Möbeltransport“ befördert. Sonstige Beförderungsleistungen werden anhand von „CMR“ erbracht, wodurch die „AÖSp“ gültig sind.
Geschäftsbedingungen der Firma Umzug Vienna
Umzug Vienna arbeitet nur anhand von den AÖSp, kundgemacht in der gültigen Form lt. Wirtschaftskammer Österreich, im Rahmen der Einlagerung/Beförderung von Möbeln aufgrund von „Beförderungsbestimmungen für Möbeltransport“, „Einlagerungsbedingungen im Kontext des Möbeltransports“ und „Bedingungen des Möbel-Speditions-Versicherungsscheines“, in deren Ergänzung aufgrund der AÖSp, kundgemacht von Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Verkehr, Fachverband der Spediteure geltenden Kurse, Löhne und Tarife. Die Vereinbarungen, die mündlich geschlossen werden, werden durch die Unterfertigung des Vertrages hinfällig. Für jede abweichende Vereinbarung ist die Zustimmung der Geschäftsleitung nötig und sie muss man schriftlich treffen.
Arbeitszeit
Die normale Arbeitszeit ist Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr. Jede Überstundenzuschlag rechnet man besonders ab. Minimale Verrechnung sind 2 Stunden. innerhalb Wien wird 1 Stunde für die Wegzeit für Ab- und Anfahrt verrechnet.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für die selbst durchgeführte Beschädigung des Umzugsgutes, die der Auftraggeber innerhalb von 48h nach Ende des Auftrags vom gemeldet hat.
Die Haftung ist ausgeschlossen:
a) für den Inhalt von Behältern, deren Ein- und Auspacken im Vertrag nicht übernommen wurde. b) für den Inhalt von Möbelautos, die auf Veranlassung des Auftraggebers beladen stehen bleiben; c) für Schäden, die wegen der natürlichen oder mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen; d) für Schäden an Edelmetallen und -steinen, Juwelen, Briefmarken, Dokumenten, Urkunden und Wertpapieren jeder Art; e) für Funktionsschäden an Elektrogeräten; f) für Schäden an Pflanzen; g) für die durch explosive, feuergefährliche, selbstentzündliche Stoffe, Öle, Fette oder Tiere entstandenen Schäden; h) für Beschädigung des Umzugsgutes während des Be- und Entladens, wenn ihre Größe oder Schwere den Raumverhältnissen nicht entspricht; i) für Beschädigung der Böden, Wände, Fenster, Stiegengeländer, wenn die Größe und Schwere der Güter dem Raumverhältnis nicht entsprechen; j) für Schäden, die wegen der nicht rechtzeitigen Gestellung der Transportmittel hervorgerufen sind; k) für die Einhaltung der festgesetzten Termine und Auskünfte über Zollbehandlung und solche gesetzliche Vorschriften.
Ausfallskosten
Die nachstehenden Kosten werden im Falle der Absage des Termins verrechnet:
Nach erfolgter Auftragsbestätigung 20% der Mindestgebühr
Bis 5 Werktage vor Umzugstermin 40% der Mindestgebühr
Bis 2 Werktage vor Umzugstermin 60% der Mindestgebühr
Bis 1 Werktage vor Umzugstermin 80% der Mindestgebühr
Am Tag des Umzugstermins 100% der Mindestgebühr
Zahlung
Die gegebenen Preise sind Nettopreise. 20% Mehrwertsteuer werden nach gesetzlichen Vorschriften berechnet.
Rechtliches
Bei Klage gilt nur das österreichische Recht.
Sonstiges
Arbeiten von konsultierten Professionisten, die extra Lagerungs- oder Mehrkosten, Standgelder, Wartezeiten, Grenzwartezeiten über 2 Stunden und allfällige Versicherungen werden gesondert berechnet.